Arbeitgeberermittlung
Wenn Ihr Schuldner versucht, seiner Zahlungspflicht zu entgehen und Ihnen als Gläubiger gegenüber Arbeitseinkommen verschweigt, in das hinein vollstreckt werden soll, haben wir die Lösung für Sie. Wir führen im Rahmen der Arbeitgeberermittlung, auf Basis der angegebenen Anschrift, Recherchen im Umfeld des Schuldners durch und liefern Ihnen die nötigen Informationen.
Voraussetzung:
- Nachweis des berechtigten Interesses in Form von Titel, Vollstreckungsbescheid oder offenen Forderungen
Die Vorteile im Überblick
- Prüfung der Anschrift auf Aktualität durch intensive Umfeldbefragung
- Verifikation der Informationen aus dem Umfeld durch das Meldeamt, sofern erforderlich
- Ermittlung des Arbeitgebers mit Firmenbezeichnung und Anschrift (sofern ermittelbar)
- Ermittlung von Einkommensart oder Leistungsträgern (sofern ermittelbar)