Identitätsbetrugsmeldung
Mehr Informationen zum DSPortal für Antragsteller
Immer häufiger werden Privatpersonen heute Opfer von Identitätsdiebstahl und Identitätsbetrug. Moderne Technik und das Internet erleichtern Betrügern den Zugang zu persönlichen Daten und das Fälschen von Dokumenten. Mit den gefälschten Identitäten kaufen Betrüger Waren im Internet, eröffnen Konten oder beantragen Kredite. Dieser Identitätsbetrug kann für Betroffene zu erheblichen Problemen gerade bei Finanzgeschäften führen.
Betrugsprävention
Das Deutsche Schutz Portal (DSPortal) von CRIF ist zur Betrugsprävention entwickelt worden. Ein frühzeitiges Erkennen von Betrugsmerkmalen hilft Konsumenten/Antragstellern und Banken/Finanzdienstleistern gleichermaßen. Das DSPortal ermöglicht Finanzdienstleistern den strukturierten und datenschutzkonformen Austausch über Hinweise auf strafbare Handlungen durch Personen oder Unternehmen. Jeder Verbraucher wird von einer Bank informiert, bevor diese das DSPortal anfragt.
Opferschutz - eine wichtige Aufgabe des DSPortals
Für Privatpersonen wird das DSPortal dann relevant, wenn ein Identitätsdiebstahl vorliegt. Bisher gab es für Opfer in Deutschland keine Möglichkeit, sich zentral zu melden und damit vor weiterem Missbrauch zu schützen.
Dies ändert sich mit dem Aufbau des DSPortals. Im Falle eines Identitätsdiebstahls kann sich jeder Verbraucher selbst als Opfer beim DSPortal melden. Die Selbstmeldung erfolgt schriftlich mit einem Identitätsnachweis. Kreditanträge werden von Banken und Finanzdienstleistern dann noch genauer geprüft, um zu klären, ob es sich tatsächlich um das Opfer oder den Täter handelt.
Sollten Sie von einem Identitätsdiebstahl betroffen sein, melden Sie sich bitte direkt beim DSPortal mit dem Formular "Meldung von Identitätsdiebstahl".
Mit einer Selbstauskunft erfahren Sie, welche Informationen die CRIF GmbH über Sie gespeichert hat. Eine Selbstauskunft erhalten Privatpersonen gemäß § 34 BDSG einmal pro Jahr kostenlos. Hier können Sie eine Selbstauskunft bei der CRIF GmbH anfordern.