Allgemeine Geschäftsbedingungen Data and Marketing Solutions

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Adressen, Adressanreicherungen mit Daten und Datenlieferungen in Bezug auf Adressen durch die CRIF GmbH (nachfolgend CRIF).

I. Allgemeines

  1. Für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen CRIF und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn CRIF stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Gleiches gilt, wenn CRIF in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführt.
  2. CRIF behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und auf geänderte technische Gegebenheiten oder Veränderungen der Rechtslage hin oder bei Vorhandensein einer Regelungslücke anzupassen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde sie annimmt oder nicht spätestens bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens seine Ablehnung angezeigt hat. Werden dem Kunden Änderungen mitgeteilt, kann er diesen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei kündigen. Auf die Genehmigungswirkung und das Kündigungsrecht wird ihn CRIF in der Mitteilung gesondert hinweisen.

II. Leistungen der Data and Marketing Solutions

  1. CRIF erbringt folgende Leistungen: Lieferung von Adressdaten von Unternehmen und Privatpersonen (Adresslieferung)
    1. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Adressdaten werden mit CRIF-Daten angereichert (Adressanreicherung mit Daten)
    2. Lieferung einer Datei mit Adressdaten und Zusatzinformationen, die von CRIF generiert wurde, an den Kunden zur Nutzung wie vertraglich vereinbart (Datenlieferung)
  2. CRIF stellt ihre Informationen und Produkte im jeweils aktuellen Versionsstand zur Verfügung und behält sich inhaltliche und technische Änderungen ausdrücklich mit einer angemessenen Ankündigungsfrist vor.
  3. Sofern CRIF dem Kunden urheberrechtlich geschützte Werke (zum Beispiel Software oder Schnittstellen) im Zusammenhang mit der angebotenen Leistung zur Verfügung stellt, räumt CRIF dem Kunden während der Vertragslaufzeit eine auf die Vertragsdauer beschränkte, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung ein.
  4. CRIF erhält ihre Daten von Vertragspartnern. Ebenso erhält CRIF Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass sämtliche öffentlich zugänglichen Informationsquellen ausgewertet werden.
  5. CRIF ist nicht verpflichtet offenzulegen, woher CRIF ihre Informationen bezieht. Etwas Abweichendes gilt nur, sofern gesetzliche Auskunftsansprüche eine Offenlegung vorschreiben.

III. Nutzung der Leistungen

  1. CRIF behält sich vor, die Freigabe der Adressen für die konkrete Werbemaßnahem von der Vorlage des Werbemittels abhängig zu machen.
  2. CRIF übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung der Adressen oder Daten. Der Kunde ist hierfür allein verantwortlich und stellt CRIF von der Inanspruchnahme Dritter insoweit frei.
  3. Soweit keine abweichende Vereinbarung über Mehrfachverwendungen getroffen wurde, sind die Adressen nur zur einmaligen Nutzung bestimmt. Gelieferte Adressen oder Daten dürfen nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden. Der Kunde darf die Adressen oder Daten nicht Dritten überlassen oder sie veräußern. Er ist nicht befugt, die Adressen zur Erfolgskontrolle länger als sechs Monate nach Postauslieferung zu speichern oder in anderer Form aufzubewahren. Nach der vereinbarten Nutzung sind die Adressen oder Daten unverzüglich ersatzlos zu vernichten bzw. zu löschen. Der Kunde hat dies CRIF auf Aufforderung per Textform zu bestätigen.
  4. Der Kunde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck nutzen oder verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Die Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen der DSGVO zulässig.
  5. Der Kunde wird neue Adressen, die die Post auf Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) vermerkt hat, nur einmalig für die bereits freigegebene Werbemaßnahme benutzen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  6. Die Adressen bleiben nach der Lieferung an den Kunden bzw. an einen von diesem beauftragten Weiterverarbeiter (Rechenzentrum, Lettershop) im Verantwortungsbereich von CRIF.
  7. CRIF wird in jede Adressen- oder Datenlieferung maximal 50 Kontrolladressen je Adressengruppe einbringen, um die ordnungsgemäße Nutzung überprüfen zu können. Der Kunde wird die mit der Bearbeitung seiner Werbesendung beauftragten Unternehmen auf die Verwendung von Kontrolladressen und die Einhaltung der mit CRIF getroffenen Nutzungsvereinbarung hinweisen. Der Kunde haftet für jedes Verschulden der von ihm beauftragten Unternehmen gegenüber CRIF.
  8. Wird CRIF bekannt, dass der Kunde die Daten nicht zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet oder dass er sie unzulässiger oder vertragswidriger Weise nutzt, ist CRIF verpflichtet, weitere Leistungen unmittelbar / unverzüglich / fristlos einzustellen.

IV. Lieferfristen und -termine, Rücktrittsrecht

  1. Die Lieferung der gewünschten Adressen erfolgt in der Regel 1 – 3 Werktage nach Eingang der Bestellung. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen um die Dauer der Behinderung beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die sich der Einflussnahme von CRIF entziehen, sowie bei nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden.
  2. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Adressen am Terminstag versendet werden. Der von CRIF zu veranlassende Versand an den Kunden bzw. an den von diesem beauftragten Weiterverarbeiter erfolgt durch gesicherte Datenfernübertragung. Der Kunde trägt das Versandrisiko. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht bei einer Übersendung der Adressen auf elektronischem Weg mit dem Absenden auf den Kunden über.
  3. Im Falle eines von CRIF zu vertretenden Lieferverzugs oder zeitweisen Leistungsunvermögens ist der Kunde nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

V. Retouren, Gewährleistung

  1. Aufgrund von Anschriftenänderungen kann CRIF keine Gewähr dafür bieten, dass in den Adressdaten zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden alle Anschriften postalisch richtig sind und für jede Branche und Zielgruppe vollständig sind. Retouren sind daher unvermeidbar und stellen keinen Mangel der Liefersache dar.
  2. Eine Haftung für unzustellbare Adressen ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der aus Retouren anfallenden Kosten und/oder Gebühren gegen CRIF.
  3. Beanstandungen wegen der gelieferten Stückzahl oder sonstige bei Untersuchung erkennbare Fehler der gelieferten Adressen hat der Kunde unverzüglich nach Übersendung und vor weiterer Verwendung der Adressen CRIF mitzuteilen. Wenn der Kunde die Adressen nicht selbst erhält, gilt auch die rechtzeitige Rüge des weiterverarbeitenden Unternehmens als ausreichend. Mit rügeloser Verwendung der Adressen sind Ansprüche, die auf Unterschreiten oder Überschreiten der vereinbarten Stückzahl oder auf sonstige erkennbare Fehler gestützt sind, ausgeschlossen. Für die jeweilige Mitteilung bzw. Rüge genügt Textform.
  4. Bei rechtzeitig begründeter Mängelanzeige leistet CRIF Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Der Kunde gibt die hierzu erforderliche Zeit und Gelegenheit. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Übergabe der Adressen oder Daten.

VI. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Ist kein gesonderter Fälligkeitstermin vereinbart, sind die Rechnungen im Zweifel sofort zur Zahlung fällig. In einem solchen Fall tritt Verzug ab dem 15. Kalendertag nach Rechnungserhalt und Empfang der Gegenleistung ein. Beanstandungen gegen die Höhe der Abrechnung müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei CRIF eingegangen sein, andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.
  2. Im Falle einer nicht fristgemäßen Zahlung ist CRIF berechtigt, den Kunden vom weiteren Bezug der vereinbarten Dienstleistung bzw. vom weiteren Bezug der vereinbarten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung auszuschließen.
  3. Tritt der Kunde nach Auslieferung seiner Bestellung aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht von CRIF zu vertreten sind, fallen die vollen Kosten der Bestellung an, auch wenn die Adressen bzw. Daten nicht genutzt worden sind.
  4. Gegen die Ansprüche von CRIF kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VII. Weitergabeverbot / Nutzungsverbot

  1. Eine Weitergabe erworbener Daten oder eine Bereithaltung zum Abruf oder zur Einsicht der Daten an bzw. durch Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften oder sonstige Dritte sowie an unmittelbare Wettbewerber von CRIF in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form, in Auszügen, Kurzfassungen oder Teilbeständen ist nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur, sofern zwingende gesetzliche Regelungen etwas Anderes vorschreiben.
  2. Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen dieses Weitergabeverbot hat der Kunde für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von CRIF nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  3. Für Schäden, die dem Kunden selbst, Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften oder sonstigen Dritten aufgrund einer abredewidrigen Weitergabe oder Weiterverarbeitung entstehen, haftet allein der Kunde. Falls CRIF von einem Dritten in Anspruch genommen wird, weil der Kunde gegen das Weitergabeverbot verstoßen hat, so hat der Kunde CRIF diesbezüglich vollumfänglich freizustellen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich für jeden Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung gemäß Ziffer VII. zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Entgeltes des Auftrags, in dem die vertragswidrig verwendete Adresse oder Daten enthalten waren. Für den Nachweis des Verstoßes genügt der Nachweis eines Vertrages des Kunden und/oder von ihm eingeschalteter Dritter mit einer einzelnen Kontrolladresse, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass er diese Adresse in sonstiger Weise ohne Vertragsverletzung erhalten hat. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.
  5. Bestehen berechtigte Gründe für die Annahme, dass der Kunde gegen das Weitergabe- und Nutzungsverbot verstößt, so ist CRIF berechtigt, ein Audit hinsichtlich der vertragsgemäßen Nutzung der Daten beim Kunden durch ihren Datenschutzbeauftragten oder durch einen durch das Berufsrecht zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträger durchführen zu lassen.

VIII. Haftung

  1. CRIF haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CRIF nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die Haftung ist im Fall leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf 50 % des mit dem Kunden getätigten Umsatzes pro Kalenderjahr. Diese Einschränkung gilt allerdings nur, sofern die Beschränkung dem typischerweise zu erwartenden Schaden entspricht. Die Haftungsbeschränkung ist unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CRIF.
  5. Die vereinbarten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch CRIF oder ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen kommen nicht zum Tragen, soweit CRIF einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
  6. Für die ordnungsgemäße Funktion der Übertragungsleitungen einschließlich der Datensicherheit und Verfügbarkeit der Datenleitungen übernimmt CRIF keine Haftung.

IX. Datenschutz

  1. CRIF verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  2. CRIF weist den Kunden darauf hin, dass bei der werblichen Ansprache eines Adressaten (nachfolgend auch: Betroffener) Informationspflichten nach der DSGVO zu erfüllen sind. CRIF stellt dem Kunden zur Erfüllung seiner Informationspflichten einen Formulierungsvorschlag zur Verfügung, Dieser ist im Einzelfall anzupassen.

Ihre Adressdaten stammen von CRIF GmbH, Victor-Gollancz-Str. 5, 76137 Karlsruhe. Diese werden verarbeitet, um sie anderen Unternehmen zu Werbezwecken zur Verfügung zu stellen. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b und Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können der künftigen Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken jederzeit widersprechen. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können deren Informationsblatt entnommen oder online unter www.crif.de/datenschutz eingesehen werden.“

Der KUNDE weist CRIF die vertraglich vereinbarte Umsetzung der Informationspflichten bei Vertragsschluss in geeigneter Form nach. Ohne diesen Nachweis wird CRIF keine Daten übermitteln.

  1. Bei Einbettung des vorstehenden Hinweistextes in eine Website des Kunden ist die Verlinkung auf das bei CRIF hinterlegte Informationsblatt auf die URL www.crif.de/datenschutz auszugestalten. In schriftlichen Unterlagen sind sowohl der im vorangegangenen Absatz formulierte kurze Informationstext als auch das ausführliche Informationsblatt gemäß Artikel 14 DSGVO zu verwenden.

Mit Aufnahme der Vertragsbeziehung ist der Kunde verpflichtet, CRIF umgehend und unaufgefordert ein Belegexemplar für die Durchführung der Benachrichtigung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, CRIF bei geplanten Änderungen umgehend zu informieren.

  1. Der Kunde ist des Weiteren bei der werblichen Ansprache eines Adressaten verpflichtet, diesen auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen hat der Kunde Sorge zu tragen. Widerspricht der Adressat der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten, sind diese nach Eingang des Widerspruchs für diese Zwecke zu sperren. Dies gilt auch, wenn die Daten nicht vom Kunden selbst gespeichert werden. Zu diesem Zweck ist der Kunde gegenüber CRIF berechtigt, Sperrlisten mit den zu sperrenden Adressen zu führen. Gibt der Betroffene zu erkennen, dass er der Nutzung seiner Daten ganz oder teilweise widerspricht, so hat der Kunde hierüber CRIF unverzüglich in Textform zu unterrichten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sein berechtigtes Interesse glaubhaft und nachweisbar darzulegen. Das Vorliegen eines berechtigten Interesses kann insbesondere dann angenommen werden, wenn ein Geschäft mit einem finanziellen Ausfallrisiko verbunden ist.
  3. CRIF ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Einhaltung der Informationspflichten aus Ziffer IX.2 und das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, in diesem Zusammenhang relevante Auskünfte zu erteilen und einen Nachweis bei CRIF einzureichen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind vom Kunden mindestens 12 Monate aufzubewahren und bereitzuhalten.
  4. Der Kunde hat seine Mitarbeiter oder Dritte, die notwendigerweise Zugang zu den übermittelten Daten haben, in ausreichender Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sicherzustellen, dass die übermittelten Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt werden.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, CRIF insbesondere bei der Erfüllung gesetzlicher Auskunftspflichten durch entsprechende Angaben zu unterstützen.

X. Schlussbestimmungen

  1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Als Gerichtsstand wird bei Kaufleuten Karlsruhe vereinbart. Karlsruhe gilt auch dann als vereinbarter Gerichtsstand, wenn der Kunde seinen Sitz nach Vertragsabschluss in das Ausland verlegt oder sein Sitz bei Klageerhebung unbekannt ist. Weiter ist CRIF berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
  3. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Textform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die den ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Intentionen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke aufweisen sollte.

Stand 07/2024